Was bedeutet das für die Einpersonen- und Kleinstunternehmen die Rechnungen erstellen?
Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Im März 2024 haben wir, einige Mitglieder des Ausschusses Einpersonen- und Kleinstunternehmen (EKU) der IHK Südlicher Oberrhein, uns bei der Informationsveranstaltung zur Umsetzung der elektronischen Rechnungserstellung mit Brigitte Neugebauer, Referatsleiterin zu Umsatzsteuer und Verfassungsrecht der DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammer), online getroffen, informiert und diskutiert.
Brigitte Neugebauer hat uns den Status und die geplante weitere Vorgehensweise der Einführung der E-Rechnung vorgestellt.
Ziel des Meetings war, den Status der verpflichtenden elektronischen Rechnungserstellung in Deutschland vorzustellen und dessen Konsequenzen für Einpersonen- und Kleinstunternehmen zu diskutieren.
In Deutschland ist die Einführung der E-Rechnung geplant. Leistungen an andere Unternehmerinnen oder Unternehmer müssen als elektronische Rechnung ausgestellt werden, derzeit geplanter Starttermin: 1. Januar 2025.
Was bedeutet das für Einpersonen- und Kleinstunternehmen?
Bis zur Einführung der E-Rechnung sollten Einpersonen- und Kleinstunternehmen prüfen, wie sie diese E-Rechnung erstellen können.
Möglichkeiten der Erstellung der E-Rechnung
Buchhaltungsprogramm
Das verwendete Buchhaltungsprogramm prüfen, ob es die die Möglichkeit der Erstellung der E-Rechnung enthält. Die Firma Lexware oder DATEV haben eine Software zur Erstellung der E-Rechnung im Angebot.
Rechnung nach ZUGFeRD
Das Forum elektronische Rechnung Deutschland hat dazu einen Leitfaden entwickelt und beantwortet Online einige Fragen. Auch ein kostenloses Online-Tool ZUGFeRD wird dort angeboten.
Ein danach erstelltes Rechnungsdokument besteht aus einer pdf-Datei, die auch die xml-Datei (E-Rechnung) nach EN16931 enthält. Vorteil dieser Möglichkeit ist, frau (man) hat weiterhin beides: eine lesbare pdf-Rechnung mit dort integrierter E-Rechnung.
Rechnungsersteller mit xml-Kenntnissen können diese ZUGFeRD xml-Rechnung auch komplett selbst erstellen.
Wie das geht habe ich in einem früheren Blogbeitrag beschrieben. Dort habe ich eine ZUGFeRD Rechnung nach der Basic Version erstellt und dies auch bei meinen Rechnungen umgesetzt. Die Vorgehensweise nach EN18931 Version ist analog.
Beispiel meiner E-Rechnung (pdf mit xml-Datei) nach EN18931.
Fazit
Auch wenn die Einführung der E-Rechnung zum 1. Januar 2025 in Diskussion steht, die E-Rechnung wird kommen.