Von der Gebrauchsanleitung zur Nutzerinformation

Technik entwickelt sich weiter. Normen, die den „Stand der Technik“ repräsentieren, folgen dieser Entwicklung. Das gilt auch für die Norm EN 82079-1, die die Anforderungen an die Erstellung einer Gebrauchsanleitung beschreibt.

Was ändert sich im vorliegenden Entwurf zur neuen DIN EN 82079-1: Erstellen von Gebrauchsanleitungen – Gliederung, Inhalt und Darstellung, der im März zur Kommentierung veröffentlicht wurde?

Zweck und Gültigkeit der Norm

Die DIN EN 82079-1 beschreibt branchenunabhängig den „Stand der Technik“ der Erstellung von Gebrauchsanleitungen. Sie ist eine international gültige ISO Norm.

Zusammenfassung der Änderungen im neuen Entwurf

  • Der Begriff der Gebrauchsanleitung wird zur Nutzungsinformation und enthält alle den Einsatz des Produkts unterstützende Informationen
  • Die innere Struktur der Nutzungsanleitung wird über Informationsarten definiert
  • Der Informationsmanagementprozess wird definiert und die Anforderungen beschrieben
  • Die Kompetenzen der am Informationsmanagementprozess beteiligten Personen wird definiert
  • Die Zielgruppenorientierung der Nutzerinformation wird definiert

Details zu den Änderungen

Übersicht der inhaltlichen Änderungen

Kapitel EN 82079-1 (2011-11) EN 82079-1 Entwurf (2018-05)
1 Anwendungsbereich Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen Normative Verweisungen
3 Begriffe Begriffe
4 Prinzipien Konformitätsbewertung von Nutzungsinformationen
5 Inhalte von Gebrauchsanleitungen Prinzipien
6 Präsentation von Gebrauchsanleitungen Informationsmanagementprozess
7 Bewertung der Konformität Inhalt von Nutzungsinformationen
8 Struktur der Nutzungsinformation
9 Mittel, Formate und Medien der Nutzungsinformationen
10 Berufliche Kompetenzen
Anhang A Methoden zur Bewertung der Gebrauchsanleitung Anleitung zur Konformitätsbewertung
Anhang B Checkliste für die Gebrauchsanleitung
Anhang C Checkliste für die Effektivität der Kommuniktation
Anhang D Planung der Erstellung von Gebrauchsanleitungen
Anhang E Empirische Methoden zur Unterstützung

Anwendungsbereich

Im neuen Entwurf wird der Anwendungsbereich breiter mit folgendem Inhalt definiert:

  • Nutzungsinformationen
  • Welche Produkte umfasst werden
  • Form der Nutzungsinformation (gedruckt, elektronisch, …)
  • Betroffene Parteien

Nutzungsinformationen

Statt des Bezugs auf die Erstellung der Gebrauchsanleitung (bisher) bezieht sich der Entwurf auf die Nutzungsinformation.

Nutzungsinformationen sind:

  • für den sicheren Gebrauch des Produkts unerlässlich
  • für den effizienten und effektiven Gebrauch eines Produkts nützlich
  • zur Erfüllung marktrechtlicher und behördlicher Verpflichtungen erforderlich

Betroffene Parteien

Die Norm gilt für alle Parteien, die sich in folgenden Punkten mit Nutzungsinformationen beschäftigen, daran beteiligt oder dafür verantwortlich sind

  • Konzepterstellung
  • Erstellung
  • Festlegung und Evaluierung
  • Erwerb und Bereitstellung von Nutzungsinformationen

Begriffe

Neu aufgenommen wurde z. B.:

  • Informationsmodell
  • Informationsprodukt
  • Informationsqualität
  • Usability
  • Anwendungsfall

Konformitätsbewertung von Nutzungsinformationen

Dieses Kapitel ist im neuen Entwurf in der Reihenfolge vorgezogen und konkretisiert worden. Die Nutzungsinformation ist Bestandteil des Produkts und unterliegt der Produkthaftung, genau wie das Produkt selbst.

Die Konformitätsbewertung bezieht sich auf zwei Elemente:

  • Anforderungen an die Nutzungsinformation
  • Anforderungen an die Informationsmanagementprozesse

Vorschläge für die Methoden der Evaluierung sind in Anhang A enthalten.

Prinzipien

In diesem Teil wird definiert, welche Prinzipien für die Wahl des Inhalts, die Struktur, das Format der Nutzerinformation sowie das Erstellungsverfahren gelten.

Die Prinzipien sind neu geordnet und in drei Hauptpunkte eingeordnet worden:

  • Zweck der Nutzungsinformation: Zielgruppenorientierung, sicherer Gebrauch des Produkts und Produktkonformität
  • Informationsqualität: vollständig, minimal, korrekt, prägnant, konsistent, verständlich, zugänglich
  • Wiederholbares, festgelegtes Verfahren mit ausreichend Ressourcen, Qualitätszielen und -sicherung

Informationsmanagementprozess

Dieses neue Kapitel definiert die Anforderungen an den Informationsmanagementprozess zur Erstellung der Nutzungsinformation. Folgende Punkte werden detailliert beschrieben:

  • Analyse und Planung von Informationen
  • Gestaltung und Entwicklung einschließlich Review, Bearbeitung und Prüfung
  • Herstellung und Distribution
  • Erhaltung, Instandhaltung, Verbesserung

Inhalt von Nutzungsinformationen

Der Inhalt von Gebrauchsanleitungen war in der bisherigen Norm bereits detailliert beschrieben. Neu hinzugekommen ist der Bezug auf die während des Lebenszyklus des unterstützten Produkts erforderlichen Nutzungsinformationen. Ebenfalls neu sind Aussagen zur Nutzungsinformation für eine Anlage, Informationssicherheit/Datenschutz und Schulung.

Struktur der Nutzungsinformation

Dieses neue Kapitel spiegelt die für das Single Souce Publishing erforderliche Standardisierung von Nutzungsinformationen wieder. Ziel der Strukturierung ist die Verstädnlichkeit und Usability zu erhöhen und eine benutzerfreundliche Navigation durch die Inhalte zu ermöglichen.

Informationsarten

Informationsarten werden definiert wie sie von DITA-Topics bekannt sind:

  • Beschreibende Informationen
  • Anweisende Informationen
  • Referentielle Informationen
Strukturierung

Definiert die Zuordnung von Informationen zu einem Informationsmodell, den Gebrauch von Informationsmodellen und deren mögliche Kriterien.

Die Zuordnung von Informationen zu Informationsmodellen macht die Informationen maschinenlesbar. Industrie 4.0 findet sich damit auch im neuen Entwurf der EN 82079-1 wieder.

Mittel, Formate und Medien der Nutzungsinformationen

Das bisher enthaltene Kapitel Präsentation von Gebrauchsanleitungen hat mit der neuen Überschrift einige neue Elemente erhalten:

  • Gebrauch von Animationen oder audiovisuellen Darstellungen
  • Benutzerinteraktion und Suchfunktion
  • Herunterladbare Nutzerinformation
  • Eignung für die Nutzungsbedingungen des unterstützten Produkts
  • Einsatz von Icons
  • Lenken der Aufmerksamkeit auf sicherheitsrelevante Informationen

Berufliche Kompetenzen

In der bisher gültigen Norm taucht das Thema Qualifikation der Technischen Redakteure und Übersetzer in Kapitel 4 Prinzipien auf. Die berufliche Kompetenz erhält nun ein eigenes Kapitel in dem die notwengien Kompetenzen detailliert werden. Drei Leistungsniveaus werden definiert und beschrieben.

Weitere Entwicklung der Norm

In den Normengremien werden die Rückmeldungen zum Entwurf diskutiert. Ziel ist die überarbeitete, zweite Ausgabe im späten Frühjahr 2019 zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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